Entkonsolidierung

Entkonsolidierung
Ent|kon|so|li|die|rung, die; -, -en (Wirtsch.):
(bei Ausgliederung eines Unternehmens aus einem Gesamtkonzern) Beseitigung aller Werte (wie Vermögen, Schulden usw.) aus dem Jahresabschluss.

Universal-Lexikon. 2012.

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